Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Für alle Angebote und Lieferungen gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderslautende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von der Engel Equipment GmbH schriftlich bestätigt werden. Mit dem Erteilen einer Bestellung anerkannt der Besteller die Geschäftsbedingungen der Engel Equipment GmbH und verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen geltend zu machen.


2. Preise und Zahlung

Ohne anderslautende Angaben verstehen sich die Preise in Schweizer Franken, exklusive Lieferkosten, exklusive Montagekosten, Verpackung und Mehrwertsteuer, Preisänderungen, insbesondere gegenüber Prospekten und Katalogen, bleiben vorbehalten.
Lieferungen im Rechnungsbetrag von unter Fr. 100.– erfolgen ohne Rabatt, dafür wird kein Mindermengenzuschlag berechnet. Die Zahlung hat bei Ablieferung  ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug bleibt die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten.


3. Lieferfristen, Annahmeverzug

Die Lieferfrist läuft ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller von der Engel Equipment GmbH benötigten Angaben und Unterlagen. Sie gilt unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt sowie Lieferverzug oder Nichtlieferung seitens eines Lieferanten. Solche Hindernisse entbinden die Engel Equipment GmbH von der Einhaltung der Lieferfrist, ohne dass dem Käufer das Recht zusteht, aufgrund der Lieferverzögerung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatzansprüche zu stellen. Der Käufer hat jedoch das Recht, nach abgelaufener Lieferfrist von 30 Tagen, ohne Kostenfolge aus dem Vertrag zurückzutreten.
Bei Annahmeverzug des Käufers wird die Ware bis zur Auslieferung im Lager der Engel Equipment GmbH aufbewahrt. Die Lagerung erfolgt während höchstens einer Monat unentgeltlich (ohne Verpflichtung), eine längere Lagerzeit wird in jedem Fall in Rechnung gestellt. Die Ware wird auf den vereinbarten Termin verrechnet, und die Zahlung des Kaufpreises ist entsprechend fällig.


4. Lieferung

Sendungen innerhalb der Schweiz werden im Interesse des Käufers von der Engel Equipment GmbH gegen Transportschaden und Verlust versichert.
Ohne besondere Vereinbarung mit dem Kunden wählt die Engel Equipment GmbH die Art des Versandes. Die Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden zu Selbstkosten verrechnet. Teillieferungen sind zulässig.


5. Mängelrügen und Beanstandungen

Mängelrügen und Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Sendung bzw. der Entdeckung eines versteckten Mangels schriftlich vorgebracht werden.


6. Montage

Bei der Montage von Maschinen wird vorausgesetzt, dass der Zugang bzw. die Zufahrt zum Montageplatz frei ist, und dass dieser gemäss den Plänen oder Anweisungen der Engel Equipment GmbH so vorbereitet ist, dass mit der Montage sofort begonnen werden kann. Anfallende Mehrkosten für Vorbereitungsarbeiten seitens der Engel Equipment GmbH werden dem Kunden nach Aufwand separat verrechnet. Es gelten die aktuellen Stundenansätze.
In den Montagepreisen sind nicht inbegriffen: Kosten für elektrische Zuleitungen, elektrischer Anschluss der gelieferten Maschine, Maurerarbeiten, Sanitärinstallationen und Montagegerüste, sowie staatliche Gebühren und Prüfungskosten.


7. 
Gewährleistung/Haftung

Ohne anderweitige Vereinbarung beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Datum der Lieferung. Für Occasionsgeräte wird eine Gewährleistung oder Haftung für Mängel ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Engel Equipment GmbH ist von der Gewährleistungsverpflichtung entbunden, wenn am betreffenden Artikel Reparaturen durch den Käufer selbst oder durch Dritte vorgenommen wurden. Ferner wird keine Gewährleistung übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, ungenügende Wartung, natürliche Abnützung, fehlerhafte, unsachgemässe oder nachlässige Behandlung oder äussere Gewaltanwendung.
Wird durch den Käufer ein berechtigter Gewährleistungsanspruch erhoben, wird die Engel Equipment GmbH den Mangel nach ihrer Wahl durch Instandstellung oder Ersatz beheben. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Umtausch. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Engel Equipment GmbH über.
Gewährleistungsarbeiten an fest eingebauten Geräten werden an Ort und Stelle ausgeführt. Bewegliche Geräte müssen auf Kosten des Käufers an die Engel Equipment GmbH zur Gewährleistungsreparatur zugestellt werden.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind vertragliche oder ausservertragliche Schadenersatzansprüche für direkte und indirekte materielle Folgeschäden, es sei denn, der Engel Equipment GmbH könne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden, sowie für Schäden, die durch Hilfspersonen verursacht wurden. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Anspruch auf Entschädigung bei Arbeitsausfall infolge Nichtbenützung der Anlage. Für gelieferte Fremdprodukte haftet die Engel Equipment GmbH grundsätzlich nur in dem Umfang, in dem die jeweiligen Vorlieferanten die Gewähr für ihre Produkte ihr gegenüber übernehmen und erfüllen. Sofern sich Engel Equipment GmbH bereit erklärt, in Kulanz, den Schaden oder einen Teilschaden zu übernehmen, sind die allfälligen Kosten an Engel Equipment GmbH schriftlich vorzulegen, und bestätigen zu lassen.
Sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsverpflichtungen entfallen, wenn die vereinbarten Zahlungen für die Ware nicht geleistet worden sind.


8. Umtausch

Eintausch und Rücknahme von Waren sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Engel Equipment GmbH möglich. Die dadurch entstehenden Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Die zurückgegebene Ware muss fabrikneu und originalverpackt sein und dem aktuellen technischen Stand entsprechen. Die Engel Equipment GmbH behält sich ausdrücklich vor, eine Rücknahme oder einen Umtausch abzulehnen oder einen ihr dadurch entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.


9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Engel Equipment GmbH. Diese ist berechtigt, für die dem Käufer gelieferten Waren einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen, wobei der Käufer verpflichtet ist, bei der Eintragung mitzuwirken, falls dies erforderlich sein sollte.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner die Niederlassung der Engel Equipment GmbH, bei der die Ware bestellt wurde. Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich ausschliesslich nach schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Herisau. Zudem behält sich die Engel Equipment GmbH vor, ihre Rechte gegenüber dem Besteller beim zuständigen Gericht seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen im August 2015